1. Erläuterung unserer Dienstleistung "Kreditkarte"
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistung „Kreditkarte“. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung unserer Dienstleistung wichtig sind.
1.1 Was ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag?
Mit Abschluss der Kreditkarte stellen wir Ihnen einen Rahmenkredit auf unbestimmte Zeit zu dem vereinbarten veränderlichen Sollzinssatz zur Verfügung. Den Kredit können Sie z.B. durch Zahlungen mit der Kreditkarte flexibel bis zur Höhe des Ihnen gesondert mitgeteilten Kreditrahmens wiederholt in Anspruch nehmen. Den jeweils in Anspruch genommenen Kreditbetrag können Sie vollständig oder in Teilbeträgen zurückzahlen. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag. Die im folgenden verwendeten Begriffe „Kredit“ und „Darlehen“ sind gleichbedeutend.
Ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag (im Folgenden kurz: Darlehensvertrag) ist ein Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber über ein Darlehen. Der Darlehensnehmer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher. Der Darlehensgeber ist eine Bank. Der Darlehensgeber gibt dem Darlehensnehmer ein Darlehen, also einen bestimmten Geldbetrag zur privaten Verwendung. Als Gegenleistung muss der Darlehensnehmer dem Darlehensnehmer Zinsen zahlen. Und er muss das Darlehen dem Darlehensgeber zurückzahlen. Der Darlehensgeber vereinbart mit dem Darlehensnehmer im Darlehensvertrag, wie der Darlehensnehmer das Darlehen zurückzahlen soll. Der Darlehensnehmer kann dem Darlehensgeber das Darlehen in Raten zurückzahlen.
Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag verwendet der Darlehensnehmer das Darlehen gewöhnlich für private Anschaffungen, zum Beispiel für Reisen, Möbel, Autos oder Haushaltsgeräte.
1.2 Was passiert vor dem Abschluss des Darlehensvertrages?
Bevor wir (als Bank) mit Ihnen (als Verbraucherin oder Verbraucher) einen Darlehensvertrag abschließen, müssen wir als Bank bestimmte Pflichten erfüllen. Eine wichtige Pflicht ist, Ihnen bestimmte Informationen zum Darlehensvertrag zu geben. Diese Informationen bezeichnet man als Vorvertragliche Informationen (VVI). Zu den VVIs gehören die „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite“. Sie helfen Ihnen durch die standardisierte Form dabei, die Angebote von verschiedenen Banken miteinander zu vergleichen.
Zudem haben wir die Pflicht, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Dazu fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten, zum Beispiel nach Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben und Ihrem Vermögen. Auf dieser Grundlage führen wir eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch. Nur wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv ist, dürfen wir den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen. Eventuell sehen wir, dass Sie das Darlehen mit Ihrem Einkommen oder Ihrem Vermögen nicht zurückzahlen können. Dann dürfen wir den Darlehensvertrag nicht mit Ihnen abschließen.
Sie haben das Recht, eine Kopie vom Entwurf des Darlehensvertrages zu bekommen. Dafür müssen Sie kein Entgelt an uns zahlen. Das gilt aber nur, wenn wir uns sicher sind, dass wir den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen wollen.
Meist nehmen wir bei der Erstellung des Angebots und der Kreditwürdigkeitsprüfung eine Datenbank-Abfrage vor, zum Beispiel bei der Schufa. Dabei beachten wir die Vorgaben des Datenschutzes. Eventuell zeigt die Datenbank-Abfrage, dass wir Ihre Kreditanfrage ablehnen müssen. Dann werden wir Sie unverzüglich und unentgeltlich darüber informieren.
1.3 Wie kommt es zum Vertragsabschluss?
Es kommt zum Vertragsabschluss, wenn wir uns mit Ihnen über das Darlehen geeinigt haben. Alle Regelungen zum Darlehen vereinbaren wir im Darlehensvertrag. Das sind zum Beispiel Regelungen zu den Zinsen (siehe 1.6) und zur Rückzahlung (siehe 1.9). Der Darlehensvertrag enthält auch standardisierte Regelungen, also allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Der Darlehensvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Das heißt: Sie müssen den Darlehensvertrag persönlich mit Ihrem Namen unterschreiben. Auch wir als Bank müssen den Darlehensvertrag unterschreiben. Für uns besteht eine Ausnahme, wenn der Darlehensvertrag mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird. Dann ist unsere Unterschrift nicht erforderlich. Eventuell kann der Darlehensvertag mit Hilfe einer elektronischen Signatur unterschrieben werden. In diesem Fall können Sie eine qualifizierte elektronische Signatur einfügen, das heißt in elektronischer Form persönlich mit Ihrem Namen unterschreiben. Wie Sie qualifiziert elektronisch unterschreiben, wird Ihnen ihm Rahmen der Antragsstellung erklärt.
1.4 Wie funktioniert die Nutzung des Kreditrahmens?
Beim Abschluss des Kreditkartenvertrages wird Ihnen kein bestimmter Geldbetrag ausgezahlt. Sie sind nicht verpflichtet, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Sie können flexibel und beliebig oft Geldbeträge innerhalb des Kreditrahmens abrufen und zurückzahlen. Die Kosten hängen von Ihrem Nutzungs- und Rückzahlungsverhalten ab. Zinsen fallen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag an, nicht für den Kreditrahmen. Mit Abschluss des Kreditkartenvertrages eröffnen wir für Sie ein Konto und richten Ihnen dort den Kreditrahmen ein. Die Höhe des Kreditrahmens wird Ihnen gesondert mitgeteilt.
1.4.1 Wie funktioniert die Kontoführung?
Sie können über das Konto jederzeit durch Verfügungen mittels Ihrer Kreditkarte durch Bezahlen bei einem Vertragsunternehmen (online oder vor Ort), durch Abhebung von Bargeld am Geldautomaten und mittels Überweisungen verfügen.
Sie können das Konto nicht für Bargeld-Einzahlungen benutzen und auch nicht zur Einlösung von Lastschriften. Sie können Überweisungen oder Lastschrifteinzüge zu Gunsten Ihres hier geführten Kontos veranlassen. Wir erfüllen unsere vertragliche Pflicht, indem wir die entsprechenden Gutschriften und Belastungen auf Ihrem Konto verbuchen.
Wir führen das Konto in laufender Rechnung. Man bezeichnet das Konto deshalb auch als Kontokorrent-Konto. Kontokorrent heißt: Die einzelnen Buchungen werden zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode verrechnet. Das Ergebnis (Saldo) wird Ihnen als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Sie können den aktuellen Kontostand über das Online-Banking abrufen.
1.4.2 Wie funktioniert das Online-Banking?
Wir verfügen über keine Filialen. Zum Abruf von Informationen und zur Erteilung von Aufträgen können Sie über eine Internet-Verbindung das Online-Banking entweder über die Softwareanwendung für mobile Endgeräte (Banking-App) oder die Website nutzen. Sie können dann z.B. über Ihren Computer oder Ihr mobiles Endgerät Ihren Kontostand ansehen und Zahlungsaufträge erteilen.
Sie erhalten Zugang zum Online-Banking, wenn Sie Ihre individuelle Teilnehmerkennung (z.B. Ihren Benutzernamen und Passwort) eingegeben haben und sich unter Verwendung des von uns angeforderter Authentifizierungselements (z.B. mobile Transaktionsnummer =mTAN) legitimiert haben. Sie müssen Online-Banking-Aufträge wie Überweisungen autorisieren und hierzu die angeforderten Authentifizierungselemente verwenden. Sofern Online-Banking-Aufträge der Eingabe einer mTAN bedürfen, erhalten Sie von uns eine Textnachricht (SMS) mit einer mTAN nebst einer Referenznummer an Ihre registrierte Mobilfunknummer. Die mTAN gilt nur für den Vorgang mit der entsprechenden Referenznummer.
Einzelheiten werden in den Bedingungen für das Online-Banking geregelt.
1.4.3 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der Kreditkarte?
Für bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Sie können Ihre Kreditkarte in das Kassenterminal vor Ort einführen. Dann müssen Sie Ihre persönliche Geheinzahl (PIN) eingeben. Sie müssen dafür sorgen, dass keine andere Person die PIN kennt.
- Sie können Ihre Kreditkarte auch zur kontaktlosen Bezahlung mittels der Nahfeld-Kommunikation (Near Field Communication = NFC) nutzen. Dann müssen Sie Ihre Kreditkarte an das Kassenterminal heranhalten. Manchmal müssen Sie auch Ihre PIN eingeben, zum Beispiel bei größeren Geldbeträgen.
Sie können Ihre Kreditkarte auch zur Bezahlung im Internet nutzen. Statt der PIN benötigen Sie dafür ein anderes Verfahren zur Freigabe der Zahlung. Wir teilen Ihnen mit, welche Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen wir Ihnen dazu anbieten.
Und Sie können Ihre Kreditkarte auch als digitale Karte nutzen. Sie wird dazu auf einem mobilen Endgerät wie zum Beispiel einem Smartphone oder einer Smartwatch hinterlegt und kann mit einer speziellen App genutzt werden. Diese App wird entweder von der Bank oder einem anderen Anbieter bereitgestellt. Mit dieser App kann man die digitale Kreditkarte auf dem mobilen Endgerät wie die physische Kreditkarte zum Bezahlen oder Geldabheben verwenden. Ihre Zahlung wird dann meistens durch Ihren Fingerabdruck oder durch Gesichtserkennung freigegeben.
Der Zahlungsbetrag wird Ihrem Konto belastet. Wenn der für Ihr Konto geltende Verfügungsrahmen nicht eingehalten ist, können wir die Zahlung ablehnen.
Alle wichtigen Regelungen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unserer Kreditkarte.
1.4.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung mit der Kreditkarte?
Sie können Bargeld an Geldautomaten (Geldausgabe-Automaten) mittels Ihrer Kreditkarte unter Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) abheben. Sollten Sie den Geldausgabe-Automaten einer anderen Bank im Inland nutzen, müssen Sie gewöhnlich ein Entgelt an den Geldautomatenbetreiber zahlen. Das Entgelt, das sie verlangen, wird Ihnen im Automaten angezeigt. Sollten Sie den Geldausgabe-Automaten einer anderen Bank im Ausland nutzen, kann eine Bargeld-Auszahlung mit verschiedenen Kosten verbunden sein.
1.4.5 Wie funktioniert eine Überweisung?
Mittels einer Überweisung erteilen uns den Auftrag, einen bestimmten Geldbetrag von Ihrem Konto auf das Konto eines bestimmten Zahlungsempfängers zu zahlen.
Sie können uns einen Auftrag für eine Überweisung über verschiedene Wege erteilen. Sie können uns schriftlich beauftragen, das Online-Banking oder die Banking App nutzen.
Bei einem Überweisungsauftrag müssen Sie insbesondere die folgenden Angaben machen:
- Name des Zahlungsempfängers
- IBAN (Internationale Bank-Konto-Nummer)
- Geldbetrag in Euro
Wir führen Ihren Überweisungsauftrag aus, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Überweisungsauftrag ist bei uns angekommen.
- Ihr Überweisungsauftrag ist autorisiert, zum Beispiel durch Eingabe einer mTAN im Online-Banking
- Sie haben alle nötigen Angaben gemacht.
- Ihr Konto weist ausreichendes Guthaben oder ausreichenden Kredit auf.
Alle wichtigen Regelungen zur Überweisung finden Sie in den Bedingungen für den Zahlungsverkehr.
1.4.6 Welche Kosten entstehen Ihnen für die Kreditkarte?
Neben den Sollzinsen für Inanspruchnahme des eingeräumten Rahmenkredits fallen für bestimmte von uns erbrachte Dienstleistungen zusätzliche Kosten an. Die einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Alle fälligen Kosten und Zinsen werden Ihrem Konto zum jeweiligen Rechnungsabschluss belastet.
1.5 Wie sind die Regelungen zur Besicherung des Darlehens?
Der Darlehensvertrag ist nicht mit einer Besicherung des Darlehens verbunden.
1.6 Welche Zinsen werden erhoben?
Für das Darlehen müssen Sie Zinsen in einer vereinbarten Höhe zahlen. Daher spricht man auch von Sollzinsen beziehungsweise einem Sollzins. Der Sollzins ist der Preis dafür, dass wir Ihnen das Darlehen auszahlen und für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellen.
Bei Abschluss der Kreditkarte vereinbaren wir mit Ihnen einen veränderlichen Sollzinssatz.
Man spricht von einem veränderlichen oder variablen Sollzinssatz, wenn sich der Sollzinssatz während der Vertragslaufzeit verändern kann. Natürlich sollen Sie wissen, wie sich der Sollzinssatz verändern kann. Dazu vereinbaren wir mit Ihnen einen Referenz-Zinssatz, der die Entwicklung des Sollzinssatzes bestimmt. Ein Referenz-Zinssatz ist ein Zinssatz, der objektiv, eindeutig bestimmt, verfügbar und für die Bank und Sie überprüfbar ist. Er muss öffentlich zugänglich sein. Der Referenz-Zinssatz bildet die Kosten der Kreditaufnahme an verschiedenen Märkten ab. Er ist variabel. Das heißt: Er kann sich verändern, also steigen oder sinken. Wir als Bank haben keinen Einfluss auf die Entwicklung des Referenz-Zinssatzes.
Im Darlehensvertrag wird geregelt, zu welchen Zeiten und unter welchen Umständen sich die Höhe des variablen Sollzinses ändert.
1.7 Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins entspricht den Gesamtkosten des Darlehens, für die Sie aufkommen müssen. Er wird als jährlicher Prozentsatz ausgedrückt. Der effektive Jahreszins hat den Zweck, dass Sie als Verbraucherin oder Verbraucher verschiedene Angebote zu Darlehen vergleichen können.
1.8 Welche Gesamtkosten entstehen Ihnen bei einem Darlehen?
Die Gesamtkosten bei einem Darlehen umfassen vor allem die Sollzinsen. Hinzu kommen alle Kosten, die für Sie in Verbindung mit dem Darlehensvertrag entstehen und die uns als Bank bekannt sind. Das können zum Beispiel Gebühren oder Provisionen sein.
1.9 Wie funktioniert die Rückzahlung des Darlehens?
Sie sind verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen. Im Darlehensvertrag vereinbaren wir mit Ihnen, wie Sie das Darlehen zurückzahlen müssen. Sie können selbst bestimmen, wie hoch die Teilbeträge sind, die Sie monatlich zurückzahlen. Allerdings dürfen Sie bestimmte Mindestbeträge nicht unterschreiten. Je höher die Rückzahlung desto schneller gleichen Sie Ihren Saldo aus und desto geringer sind Ihre Zinskosten.
1.10 Was passiert bei verspäteten Zahlungen?
Sollten Sie Zahlungen verspätet leisten, fallen gegebenenfalls gesetzliche Verzugszinsen an. Zusätzlich können weitere Verzugskosten anfallen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Zahlungen nicht leisten, kann das schwere Folgen für Sie haben. Zum Beispiel können wir das Darlehen außerordentlich kündigen und den gesamten offenen Betrag fällig stellen und gegen Sie vor Gericht klagen. Oder es kann in der Zukunft schwer für Sie werden, ein Darlehen zu bekommen.
1.11 Ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?
Bei Abschluss der Kreditkarte stellen wir Ihnen den Rahmenkredit auf unbestimmte Zeit zur Verfügung. Ein fester Zeitpunkt für die Rückführung des gesamten Darlehens ist nicht vereinbart. Sie können das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.
1.12 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?
Wir schließen mit Ihnen den Kreditkartenvertrag für unbestimmte Zeit ab. Um den Vertrag zu beenden, muss er gekündigt werden. Dies ist jederzeit möglich. Bei einer Kündigung des Darlehensvertrages unterscheidet man die ordentliche Kündigung (siehe 1.12.1) und die außerordentliche Kündigung (auch: Kündigung aus wichtigem Grund, siehe 1.12.2).
1.12.1 Wann ist eine ordentliche Kündigung möglich?
Bei einer ordentlichen Kündigung muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Sie können den Kreditkartenvertrag jederzeit mit der Frist von einem Monat kündigen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
1.12.2 Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Voraussetzungen dafür sind: Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher kann nicht zugemutet werden, dass Sie am Darlehensvertrag festhalten. Oder uns als Bank kann nicht zugemutet werden, dass wir am Darlehensvertrag festhalten. Es muss also ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen. Deshalb spricht man auch von einer Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist häufig, dass eine Verbraucherin oder ein Verbraucher die vereinbarten Zahlungen nicht leistet. Dann liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung der Bank vor. In diesem Fall müssen Sie den gesamten Restsaldo zurückzahlen.
1.13 Gibt es ein Widerrufsrecht?
Wenn Sie einen Darlehensvertrag mit uns abschließen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Wenn Sie den Darlehensvertrag widerrufen, sind Sie nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden. So üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus:
- Sie müssen eine Widerrufsfrist einhalten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt gewöhnlich nach Abschluss des Darlehensvertrages.
- Sie können den Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist in Textform erklären. Sie müssen diesen nicht begründen.
- Und Sie müssen den Widerruf an uns als Darlehensgeber richten.
Bitte beachten Sie: Eventuell haben Sie den Darlehensbetrag bereits bekommen, wenn Sie den Darlehensvertrag widerrufen. Dann müssen Sie den Darlehensbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Widerruf an uns zurückzuzahlen. Für diesen Zeitraum fallen Sollzinsen an, die man auch als Tageszinsen bezeichnet. Wie hoch diese sind, können Sie der Widerrufsinformation entnehmen.
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:
Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie im Internet unter https://www.easybank.de/beschwerde.
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.
Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Adresse: Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
E-Mail: schlichtung@bdb.de
3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung "Kreditkarte"
Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt. - Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können. - Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten. - Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung in Verbindung mit unserer Kreditkarte:
- Produktinformationen: Als Online-Bank ohne eigenes Filialnetz in Deutschland bieten wir die Kreditkarte ausschließlich über digitale Kanäle an. Wir stellen die relevanten Informationen und Antragsformulare über unsere Internetseite bzw. die Internetseiten unsere Kooperationspartner zur Verfügung. Unsere Internetseite bietet verschiedene barrierefreie Funktionen, wie zum Beispiel die Optimierung von Farbkontrasten, Textgröße und Zeilenabstand, Alternativtexte für relevante Bilder sowie die Möglichkeit zur Bedienung per Tastatur und die Unterstützung gängiger Screenreader.
- Bargeld-Auszahlungen: Sie können Bargeld an Geldautomaten (Geldausgabe-Automaten) anderer Banken abheben. Geldautomaten haben verschiedene Zugangsmöglichkeiten: Diese verfügen über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel visuelle, sprachliche und tastbare Bedienungselemente. Dies gilt unter Umständen nicht für Geldautomaten, die bereits vor dem 28. Juni 2025 betrieben wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsbestimmungen.
- Ausführung von Überweisungen: Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Überweisungsaufträge zu erteilen:
- Sie können Überweisungsaufträge über unsere digitalen Kanäle erteilen, zum Beispiel über das Online-Banking oder unsere Banking-App. Unsere digitalen Kanäle bieten verschiedene barrierefreie Funktionen, wie zum Beispiel die Optimierung von Farbkontrasten, Textgröße und Zeilenabstand, Alternativtexte für relevante Bilder sowie die Möglichkeit zur Bedienung per Tastatur und die Unterstützung gängiger Screenreader.
- Sie können Überweisungsaufträge schriftlich in Papierform erteilen.
- Sie können Überweisungsaufträge über das Telefon-Banking erteilen.
- Informationen zu Ihrem Konto: Sie können während der Vertragslaufzeit Informationen zu Ihrem Konto über unsere digitalen Kanäle abrufen, zum Beispiel über das Online-Banking oder unsere Banking-App.
- Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen: Sie können Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen barrierefrei nutzen. Das betrifft zum Beispiel: die Eingabe der PIN bei der Nutzung der Kreditkarte; die Eingabe der PIN bei der Nutzung des Online-Banking oder Banking-Apps; die Generierung von Transaktionsnummern, zum Beispiel bei der Nutzung von SMS-TAN.
- Online Banking und Banking-App: Unser Online-Banking und unsere Banking-App bieten verschiedene barrierefreie Funktionen, wie zum Beispiel die Optimierung von Farbkontrasten, Textgröße und Zeilenabstand, Alternativtexte für relevante Bilder sowie die Möglichkeit zur Bedienung per Tastatur und die Unterstützung gängiger Screenreader.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
- Wir stellen Ihnen diese Information über unsere Internetseite zur Verfügung.
- Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Kreditkartenvertrag verbunden sind.
- Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Schriftart, Zeilenlänge, Zeilenabstand und Hervorhebung von wichtigen Texten sind möglichst benutzerfreundlich gewählt worden.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unserer Dienstleistung (dazu gehört auch diese Information):
- Wir stellen Vertragsdokumente als PDF-Dokumente zur Verfügung. Diese werden zukünftig gemäß der internationalen Standards PDF/UA und WCAG 2.1 erstellt, um maximale digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten.
- Dokumente im PDF/UA-Format können mithilfe von Screenreadern vollständig in der richtigen Reihenfolge gelesen werden. So kann man sich die Informationen vorlesen lassen.
- Benutzer können durch die Struktur (wie z.B. Überschriften, Listen, Tabellen) bequem navigieren und sich besser orientieren. Sie können die Schriftgröße und den Kontrast der Information individuell anpassen.
- Alternativtexte zu Bildern geben eine nötige inhaltliche Beschreibung, um visuelle Informationen inhaltlich erfassen zu können.
4. Marktüberwachungsbehörde
Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen- Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bankunternehmen werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Anfragen bzw. Meldungen können Sie an folgende Kontaktadresse zu richten:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de