Mit einem Freistellungsauftrag beauftragst du uns, Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Dies ist für Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Jahr (bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren 2.000 €) möglich. Bitte beachte, dass du die Möglichkeit hast, deinen Sparerfreibetrag auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen.
Die Einreichung des Freistellungsauftrags kann nur erfolgen, sofern du der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegst und somit entweder deinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.
Einen Freistellungsauftrag erteilen kannst du folgendermaßen. Im Online-Banking findest du im eingeloggten Zustand unter „Deine Daten“ den Menüpunkt „Freistellungsauftrag und Steuerdaten“. Online können jedoch nur Freistellungsaufträge für die Einzelveranlagung erfasst und geändert werden. Wenn du einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen oder ändern möchtest, verwende dazu bitte das vorgesehene Formular (PDF, 128 KB) aus unserem Download-Bereich und sende uns dieses ausgefüllt und unterschrieben per Post zurück.
Ausführliche Informationen zu den steuerlichen Regelungen, zum Freistellungsauftrag und zum Zinsfreibetrag findest du auf der Seite zur Versteuerung von Tagesgeld.