Mit einem Freistellungsauftrag beauftragst du uns, Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Du kannst hierbei deinen Sparerfreibetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Die Einreichung des Freistellungsauftrags kann nur erfolgen, sofern du der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegst und somit entweder deinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.
So erteilst du einen Freistellungsauftrag:
Um den Zinsertrag deines Tagesgeldkontos voll nutzen zu können, reiche bitte – falls noch nicht geschehen – deinen Freistellungsauftrag für das laufende Jahr ein. Dies ist ganzjährig, spätestens zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge möglich.
- Du bist einzeln veranlagt? Dann beträgt dein Zinsfreibetrag maximal 1.000 €. Bitte reiche deinen Freistellungsauftrag unter Angabe deiner Steuer-ID über dein Online-Banking ein: Wähle hierfür unter „Ihre Daten“ das Feld „Freistellungsauftrag und Steuerdaten“ aus. Den Auftrag schließt du per Eingabe einer mTAN ab. Den Betrag des Freistellungsauftrags siehst du danach ebenfalls im Online-Banking.
- Du bist gemeinsam veranlagt? Dann beträgt dein gemeinsamer Zinsfreibetrag maximal 2.000 €. Bitte reiche deinen Freistellungsauftrag per Formular (PDF, 128 KB) ein und sende es an geldanlage@easybank.de oder per Post an BAWAG AG Niederlassung Deutschland I 22792 Hamburg. Sobald wir die Bearbeitung abgeschlossen haben, bestätigen wir dir den erfassten Freibetrag per Postbox-Nachricht in deinem Online-Banking. Den Betrag deines Freistellungsauftrags siehst du nicht im Online-Banking, dies ist nur bei einzeln veranlagten Personen möglich.
Tipp: Solltest du deinen Freistellungsauftrag für das vorherige Jahr nicht eingereicht haben, kannst du abgeführte Steuern in deiner Steuererklärung berücksichtigen.
Du möchtest dein Tagesgeld-Konto kündigen?
Bitte beachte, dass du in diesem Fall dein Tagesgeld-Konto und deinen Freistellungsauftrag bei uns kündigst. Alle Informationen dazu findest du auf dieser Seite.