Bei der Berechnung des Kreditangebots wird ein voraussichtliches Auszahlungsdatum angenommen. In Abhängigkeit von der Zeit, die du für deine Entscheidung und die Rücksendung des Kreditvertrags benötigst, kann die tatsächliche Auszahlung etwas früher oder etwas später erfolgen. Für die Tage, an denen dir das Geld früher zur Verfügung steht, werden tagesgenau sogenannte Vorlaufzinsen berechnet. Genauso erhältst du im Falle einer späteren Auszahlung eine Gutschrift. Fallen Vorlaufzinsen an, informieren wir dich nach Kreditauszahlung in einem gesonderten Schreiben per Post.
Beispiel: Du hast einen Kredit in Höhe von 5.000 € beantragt. Der angenommene Auszahlungstermin ist der 30.06. Die Auszahlung erfolgt sofort nach Kreditgenehmigung und da wir eingehende Anträge so schnell wie möglich bearbeiten, hast du das Geld tatsächlich bereits am 26.06. auf dem Konto. Dadurch fallen Vorlaufzinsen zwischen dem angenommenen und dem tatsächlichen Auszahlungstermin an.
Für die Berechnung angenommener Auszahlungstermin:
30.06. Tatsächliche Auszahlung des Kredits: 26.06.
Zwischen dem 26.06. und dem 30.06. liegen 4 Tage, für die Vorlaufzinsen anfallen.