HILFE & KONTAKT

Reklamation leicht gemacht

Umsatz reklamieren - direkt in der App

Dir ist das Vertrags- bzw. Handelsunternehmen und der Umsatz-Grund zwar bekannt, du hast den Betrag jedoch anderweitig bezahlt oder du hast die Ware nicht erhalten? 

Meist handelt es sich dabei um ein Versehen, dass du mit dem Unternehmen schnell selbst klären kannst. Wende dich daher bitte, wie in den AGB zur easybank Kreditkarte (Ziffer 11) beschrieben, immer erst an das Vertragsunternehmen für eine Klärung. 

Wenn du damit keinen Erfolg hast, reklamiere den Umsatz bitte direkt über die easybank Privatkunden App oder über das Online-Banking.

Kartenmissbrauch oder Umsatzreklamation? 

Bitte prüfe immer, ob es sich um einen möglichen Kartenmissbrauch handelt oder um eine Umsatzreklamation. Nur, wenn du deinen Fall richtig bei uns meldest, können wir dir schnell und effizient helfen. Im Falle einer Umsatzreklamation befolge bitte die nächsten Schritte.

So kannst du den Umsatz in der App reklamieren 

  1. Gehe in die easybank Privatkunden App oder ins Online-Banking
  2. Wähle den entsprechenden Umsatz in der Umsatzübersicht aus.
  3. Reklamiere den Umsatz.

Eine weitere Kontaktaufnahme ist nicht nötig, wir melden uns nach Prüfung per Postfach-Nachricht bei dir. 

Du nutzt die App noch nicht? Dann lade dir jetzt die easybank App in deinem App Store herunter und registriere dich.

Du kannst dich in die App oder dein Online-Banking nicht einloggen? Nutze bitte zunächst die Funktion "Zugangsdaten vergessen". Unsere Seite Hilfe bei Login und Registrierung bietet darüber hinaus weitere hilfreiche Informationen. Solltest du dich weiterhin nicht einloggen können, findest du die Service-Hotline für Login- und Registrierungsprobleme auf der Kontaktseite.

Falls du die App oder das Online-Banking nicht nutzt 

Solltest du keinen Zugriff auf die App oder das Online-Banking haben, lade dir bitte das Reklamationsformular herunter, fülle es vollständig aus und sende es uns per E-Mail an umsatzreklamation@easybank.de. Füge die Rechnung und den Schriftverkehr deiner bisherigen Klärungsbemühungen mit deinem Vertragsunternehmen in jedem Fall bei. Welche weiteren Nachweise du für welchen Reklamationsfall darüber hinaus einreichen musst, kannst du dem Reklamationsformular entnehmen.

Reklamationsformular herunterladen (PDF, 178 KB)

Mögliche Reklamationsfälle

  • Keine Ware erhalten: Lieferung ist nicht erfolgt
  • Bargeldabhebung am Geldautomaten: Betrag entspricht nicht der Eingabe
  • Mehrfachbuchung: zu viele Buchungen vorgenommen
  • Vereinbarte Gutschrift nicht erhalten
  • Keine Dienstleistung erhalten: Leistung wurde nicht erbracht
  • Erneute Abbuchung von Abogebühren trotz bereits erfolgter Kündigung1
  • Anderes Zahlungsmittel genutzt: Bezahlung erfolgte bereits anderweitig
  • Plagiatsware erhalten: Ware ist nicht echt oder kein Originalprodukt

 

1Dein Abo musst du eigenständig kündigen.

Nachträgliche Belastung

Umsatzreklamationen nachträglicher Belastungen sind nicht möglich, da der Händler von dir bei Kauf bzw. Buchung dazu ermächtigt wurde. Daher kann eine Klärung ausschließlich zwischen dir und dem Händler stattfinden. 

Manche Vertragspartner (z. B. Fahrzeugvermietungen, Hotels oder Kreuzfahrtveranstalter) sind nach Abreise/Rückgabe auf Grundlage der mit dir getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen) berechtigt, ohne deine gesonderte Erlaubnis zusätzlich entstandene Kosten nachträglich zu belasten, da du vertraglich eine Vorab-Autorisierung erteilt hast.