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FAQ

Steuer-ID für Kreditkarten-Antrag

Fragen & Antworten zum Thema Antrag & Kontoeröffnung

Steuer-ID

Die Abfrage der Steuer-ID wurde im Juni 2017 beschlossen. Nicht von uns, sondern vom Gesetzgeber – im Rahmen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG). Konkret bedeutet das: Ab dem 1. Januar 2018 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, die Steuer-ID zukünftiger Kunden abzufragen – und zwar bevor die Geschäftsbeziehung startet. Das betrifft nicht nur uns, sondern auch alle anderen in Deutschland tätigen Banken. Deine 11-stellige Steuer-ID findest du z. B. auf deiner Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung oder deinem Einkommensteuerbescheid.

Wie alle Kreditinstitute in Deutschland sind wir dazu verpflichtet, die Steuer-ID zu erfragen – direkt bei dir als Neukunden oder nachträglich beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Steuer-ID wird dann in unseren Kundendaten erfasst und gespeichert. Darüber hinaus sind wir zur Weitergabe der Steuer-ID an die Behörden verpflichtet. Genauer gesagt: zur Weitergabe in die Kontenabrufdatei nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Dieser Weitergabe kannst du nicht widersprechen.

Bei allen Abfragen der Steuer-ID kannst du nur eine deutsche Steuer-ID angeben – ausländische Steuer-IDs führen zu einer Fehlermeldung. Wenn du keine deutsche Steuer-ID hast, lasse das Feld bitte einfach frei.

Nur für unsere Tagesgeldkonten gibt es zusätzlich zur deutschen Steuer-ID auch ein gesondertes Abfragefeld für ausländische Steuer-IDs. Aufgrund des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) sind bei diesem Produkt alle Banken verpflichtet, mögliche Steuerpflichten im Ausland zu überprüfen.

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